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Wissenschaftliche Mitarbeiterin (w) für Musikphysiologie (100%, 3 Jahre, TV-L EG 13)

Die Hochschule für Musik Freiburg plant folgende Stelle, die dem Freiburger Forschungs- und Lehrzentrum Musik (FZM) der Hochschule für Musik und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zugeordnet ist, zum Sommersemester 2024 zu besetzen:

Wissenschaftliche Mitarbeiterin (w) für Musikphysiologie (100%, 3 Jahre, TV-L EG 13)

Die Stelle soll im Rahmen des Margarete-von-Wrangell-Juniorprofessorinnen-Programms beantragt werden und kann nur unter Vorbehalt der Genehmigung der Gelder durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) Baden-Württemberg besetzt werden. Die Stelle ist auf drei Jahre (100%) befristet und wird im Förderprogramm personenbezogen vergeben.

Gesucht wird eine kürzlich Promovierte (bis zu zwei Jahre nach der Promotion) als wissenschaftliche Mitarbeiterin (weiblich) für den Fachbereich Musikphysiologie an der Hochschule für Musik Freiburg. Der Forschungsschwerpunkt der kürzlich Promovierten sollte in einem der folgenden angrenzenden Fachgebiete liegen und Verbindungen zu Themen der Musikphysiologie aufweisen: Sport-, Gesundheits- oder Kulturwissenschaft, Psychologie, Systematische Musikwissenschaft, Musikpsychologie, Musiksoziologie, Musikpädagogik oder Phonetik. Ein Bezug zur praktischen Musikausübung wird erwartet.  

Die Stelle ist am Freiburger Institut für Musikermedizin an der Hochschule für Musik Freiburg angesiedelt. Die Stelleninhaberin hat die Aufgabe, das Fach Musikphysiologie basierend auf ihrer Fachexpertise in Forschung und Lehre voranzubringen. Dabei vertritt sie in der Forschung quantitative und qualitative Methoden empirischer Forschung und deren themenbezogene Anwendung in unterschiedlichen Forschungsdesigns. Eine kontinuierliche Publikationstätigkeit (unter anderem peer reviewed) wird erwartet. Die Aufgaben der Stelle beinhalten zudem bis zu 6 Semesterwochenstunden Lehre im Fach sowie Unterstützung in der Lehrkoordination der Veranstaltungen im Pflicht- und Wahlangebot Musikphysiologie & Musikermedizin und in den Studiengängen Minor (Nebenfach) Musikphysiologie im Bachelor Musik und Master Musik mit Hauptfach Musikphysiologie an der Hochschule für Musik Freiburg. Die Bereitschaft zur Mitarbeit im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule sowie zur institutionsübergreifenden Zusammenarbeit der Hochschule für Musik Freiburg mit der Universität im Rahmen des Freiburger Forschungs- und Lehrzentrums Musik  wird vorausgesetzt.

Die Einstellungsvoraussetzungen sind eine überdurchschnittliche, thematisch einschlägige Promotion im In- oder Ausland. Sehr gute Deutschkenntnisse sowie Kommunikationsfähigkeit werden vorausgesetzt. Erfahrungen in der universitären Lehre – vorzugsweise an einer Musikhochschule – sind wünschenswert.

Die Förderlinie gibt vor, dass sich nur Frauen bewerben können. Schwerbehinderte haben bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Vorrang bei der Einstellung. Wir bitten um Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf und Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs, Nachweis der Lehr- und Forschungserfahrung, Kopien von Urkunden) digital zusammengefasst zu einer Pdf-Datei. Wir bitten darum, von der Zusendung von Gutachten abzusehen.

Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30. Oktober 2023 an folgende Adresse zu senden:

Freiburger Institut für Musikermedizin
Hochschule für Musik Freiburg
Tenure-Track-Professorin für Musikphysiologie
Prof. Dr. Anna Immerz
a.immerz(at)mh-freiburg(dot)de

Die Vorstellungen der Kandidatinnen werden voraussichtlich in der 45. Kalenderwoche 2023 am 8. November 2023 stattfinden.

Informationen über das Freiburger Institut für Musikermedizin

Datenschutzhinweis
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Rektorat schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.

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