Konzept der dakp für Testungen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Als Fort- und Weiterbildungsakademie sehen wir uns verpflichtet, in unseren Kursen eine höchstmögliche Sicherheit für Kursteilnehmer*innen und Dozent*innen herzustellen. Unabhängig von den Konzepten der jeweiligen Fortbildungseinrichtungen wird nachstehend das Konzept der dakp ausgeführt, wie es in allen Präsenzveranstaltungen angewandt wird.

Teilnahme an den Veranstaltungen der dakp
Die Teilnahme an den Kursen der dakp ist nur mit der Vorlage einer vollständigen Covid-19 Impfung oder eines Genesenenausweises möglich. Sollten die Teilnehmenden dies nicht vorlegen können, ist eine Teilnahme mit einem tagesaktuellen Antigentest möglich.

1. Zu testende Personengruppen und Häufigkeit der Testungen
Jede/r Kursteilnehmer*in ist aufgefordert, zu Beginn der Fortbildung einen tagesaktuellen negativen Bürger-Test vorzulegen. Gleichen gilt für die Dozent*innen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen weitere Testungen notwendig werden.

2. Durchführung der Testungen
Bei mehrtägigen Veranstaltungen können Selbst-Tests in der Unterkunft vorgenommen werden. Hier muss lediglich die selbstverpflichtende Erklärung vorgelegt werden. Die Durchführung eines Tests ist jedoch auch direkt vor der Veranstaltung möglich. Die Teilnahme am Kurs ist dann nach 15 Minuten Wartezeit und einem negativen Testergebnis möglich.

3. Einverständniserklärung
Eine Einverständniserklärung zur (regelmäßigen) Testung wird von allen Getesteten im Vorfeld eingeholt und dokumentiert.

4. Meldung positiver Befunde
Ein positives Testergebnis wird umgehend an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Gleichzeitig hat die positiv getestete Person sich nach Hause zu begeben und einen PCR Test zu veranlassen.

5. Dokumentation
Die Durchführung der Tests bzw. das Vorweisen eines Testes wird dokumentiert. Dies umfasst insbesondere Name und Vorname der getesteten Person, das Datum der Testung, das Testergebnis und bei einem Positivergebnis das Datum der Meldung an das zuständige Gesundheitsamt.

6. Räumlichkeiten und Schutzausrüstung
a) Die Kurse finden in geeigneten Räumen statt, die eine Abstandsregelung wie nach den AHA-Regeln vorgegeben ermöglicht. Für die Desinfektion der Tische und Stühle stehen Desinfektionstücher zur Verfügung. Beim Verlassen des Raumes ist der eigene Platz zu desinfizieren. Eine Sorgfalt bei der individuellen Handreinigung wird vorausgesetzt.
b) Die Kurse finden unter Einhaltung der Maskenpflicht und der Abstandsregeln statt. Teilnehmende und Dozentinnen tragen durchgängig eine FFP2 Maske bzw. medizinische Maske. Für genügend Pausen zum Absetzen der Masken an der frischen Luft wird gesorgt. Für genügend Lüftung wird gesorgt und diese entsprechend durchgeführt.

7. Weitere Regelungen
Obenstehende Ausführungen beziehen sich auf den aktuellen Stand und die Empfehlungen des RKI für Arbeitsschutzsicherheit. Sollten sich die Empfehlungen ändern oder neue Verordnungen erlassen werden, werden wir diese in unser Konzept einfügen und entsprechend umsetzen.

 

Stand: März 2022


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